HAVE 4/2021

Künstliche Intelligenz – praktische Haftungsfragen

Mauro Quadroni, Seite 345

Die Verbreitung von künstlicher Intelligenz übt dank der neuen Fähigkeit, unterschiedliche Situationen flexibel zu bewältigen und aus einem grossen Datenvolumen Rückschlüsse über die Gegenwart und auf die nähere Zukunft zu ziehen, eine transformative Wirkung auf die Gesellschaft aus. Die bestehenden Haftungsnormen des Schweizer Rechts bieten bereits Instrumente, um potenzielle schädliche Folgen bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz anzugehen. Der Beitrag zeigt, wo Anpassungsbedarf besteht, namentlich dort, wo Sonderfälle und die praktische Umsetzung zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen, sowie dort, wo die anwendbaren Normen nicht ohne weiteres erkennbar sind.

Das direkte Forderungsrecht im revidierten VVG – ein praxistaugliches Instrument?

Benjamin Schumacher / Patrick Dummermuth / Lukas Bubb, Seite 355

Per 1. Januar 2022 tritt das teilrevidierte VVG in Kraft. Das im geltenden Recht in Spezialgesetzen teilweise vorgesehene direkte Forderungsrecht wird stark ausgeweitet. Neu besteht für geschädigte Personen von Gesetzes wegen ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer der schädigenden Person, und zwar sowohl bei obligatorischen als auch bei freiwilligen Haftpflichtversicherungen. Es bestehen allerdings gewichtige Unterschiede, zumal ein Einredeausschluss und ein Auskunftsanspruch nur in Bezug auf obligatorische Haftpflichtversicherungen vorgesehen sind. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und beleuchtet verschiedene Fragen, die sich zukünftig stellen dürften. Dabei wird ein Fokus auf den Direktprozess zwischen geschädigter Person und Versicherer im Bereich der freiwilligen Haftpflichtversicherung gelegt.

Cloud-Outsourcing im Versicherungsbereich

Remy Zgraggen / Elena Olgiati, Seite 366

Tätigkeiten und Funktionen von Versicherungsunternehmen werden heute einerseits digitalisiert und andererseits gleichzeitig in die Cloud eines Drittanbieters im In- oder Ausland ausgelagert. Eine Tendenz, welche sich in Zukunft weiter verstärken wird. Neben wirtschaftlichen Vorteilen ergeben sich verschiedene aufsichts-, vertrags- und datenschutzrechtliche Anforderungen. Nach einer Darstellung, was unter Cloud Computing zu verstehen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung einer Cloud-Lösung in einem Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Cloud-Dienstleister zu beachten sind, zeigen die Autoren die einschlägigen Rechtsquellen in der Schweiz und in der EU für Cloud-Outsourcing- Lösungen von Versicherungsunternehmen auf und auch, welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung in der Praxis bestehen können.

Zur Notwendigkeit einer Modernisierung des Arbeitgeberprivilegs

Adrian Rothenberger, Seite 373

Nach einer historischen Analyse des Arbeitgeberprivilegs kommt der Autor zum Schluss, dass die bezweckte Kollektivierung der Schadenstragung bei nicht grobfahrlässig verursachten Arbeitsunfällen eine starke Ausgestaltung des Privilegs voraussetzt. Moderne Formen der Zusammenarbeit, namentlich die Leiharbeit, die Arbeitsteilung im Allgemeinen, Arbeitsgemeinschaften und Konzernstrukturen führen jedoch dazu, dass es immer seltener Anwendung findet, so dass auch bei leichtfahrlässig verursachten Berufsunfällen immer häufiger Rückgriff genommen werden kann. Verstärkt wird der Trend durch die zwingende Deckungspflicht für sämtliche Arbeitnehmer in der Betriebshaftpflichtversicherung im revidierten VVG. Der Autor hält eine Modernisierung des Arbeitgeberprivilegs für angezeigt, damit eine Individualisierung der Schadenstragung auf dem Regressweg verhindert und dem Willen des historischen Gesetzgebers sowie dem Sinn und Zweck des Privilegs wieder zum Durchbruch verholfen wird.

Die Behandlung von Gehirnerschütterungen in der Unfallversicherung - ein Rätsel, das gelöst werden muss

Yvan Henzer / Alexandra Veuthey, Seite 386

Der vorliegende Beitrag analysiert die Rechtsprechung zur Beurteilung des adäquaten Kausalzusammenhangs bei Leistungen der Unfallversicherung (UVG) infolge von Gehirnerschütterungen. Nach kritischer Analyse eines dazu kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichts kommen die Autoren zum Schluss, dass sich diese Rechtsprechung auf unangemessene und veraltete Fundamente stützt, und formulieren Verbesserungsvorschläge.

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