HAVE 3/2014

Teilklage – Teillösung

Dan Otz/Barbara Klett, Seite 235

In letzter Zeit wurde viel über die Teilklage und die Vorzüge dieser gegenüber der Gesamtklage geschrieben und diskutiert. Hauptsächlich wurden die Argumente der Verfahrensökonomie, der Entlastung der Gerichte, der raschen und einfachen Klärung im Interesse der Parteien sowie der Kostenoptimierung ins Feld geführt. Erfüllt die Teilklage in einem Haftpflichtprozess – insbesondere wenn im vereinfachten Verfahren geführt – die vorerwähnten Erwartungen oder kommt es «nur» zu Teillösungen? Im nachfolgenden Beitrag werden die verschiedenen Meinungen und Auffassungen der Lehre und Praxis aufgegriffen und abgewogen. Dies jedoch weniger auf dogmatische Stringenz achtend als vielmehr eine praxisorientierte Lösung bereithaltend. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Eigenheiten der Haftpflichtprozesse.

Vereitelte Chancen und gesteigerte Risiken als Anknüpfungspunkt zivilrechtlicher Haftung

Daniel Summermatter, Seite 244

Der vorliegende Beitrag geht – trotz BGE 133 III 462 – nochmals der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen verdorbene Chancen und gesteigerte Risiken selbständig ersatzfähig sind. Nach Ansicht des Autors hält die Begründung, mit welcher das Bundesgericht der perte d’une chance eine Absage erteilte, näherer Überprüfung kaum stand, insbesondere die sog.  Differenztheorie sei nicht geeignet, den Schadensbegriff zu definieren. Verstehe man demgegenüber als Schaden jede nachteilige Veränderung der Rechtsgüterwelt, so lasse sich der Verlust von Chancen und die Steigerung von Risiken vertrags- wie deliktsrechtlich als selbständige Schäden erfassen und einer sachgerechten Lösung zuführen. Dabei sollte dem Geschädigten, gerade im Hinblick auf die sich abzeichnenden Rechtsschutzdefizite bei Asbestklagen, ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob er den vermögensmässigen Ersatz des gesteigerten Risikos oder des Gesundheitsschadens verlangen will.

Betriebsgefahr und Verschulden bei Verkehrsunfällen standardisiert

Jürg Nef, Seite 262

Der Beitrag zeigt auf, dass die Haftungsquoten bei Strassenverkehrsunfällen mit Fussgängern oder Velofahrern äusserst unterschiedlich gehandhabt werden. Der Autor schlägt vor, beim Verschulden nur zwischen leichtem, mittlerem und grobem Verschulden zu differenzieren und auch bei der  Betriebsgefahr, bei den Kriterien der Masse und der Geschwindigkeit, einen Mittelwert zu definieren. Gestützt darauf entwickelt er eine Matrix, die es erlaubt, bei der Abwägung von Verschulden und Betriebsgefahr mit einer sektoriellen Verteilung homogenere Quoten zu bestimmen und insbesondere die Entscheide nachvollziehbarer zu begründen.

Sozialversicherungsrechtlicher Spardruck und privates Versicherungsrecht

Kaspar Gehring, Seite 270

Der Beitrag geht der Frage nach, ob die sozialversicherungsrechtlichen Leistungsvoraussetzungen wie der ausgeglichene Arbeitsmarkt und die Überwindbarkeitspraxis auch für die Beurteilung privatversicherungsrechtlicher Ansprüche herangezogen werden dürfen. Der Autor verneint dies mangels vertraglichem Konsens, soweit keine entsprechende Regelung explizit in die AVB aufgenommen worden sei und diese auch nicht an der Ungewöhnlichkeit scheitere. Zudem spreche die unterschiedliche rechtspolitische Zielsetzung der Rechtsgebiete gegen eine Rezeption der sozialversicherungsrechtlichen Kriterien ins private Versicherungsrecht.

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